Fischer

Autor: Dr. Peter Geffcken

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Im Zusammenhang mit Marktregelungen werden im Stadtrecht von 1276 erstmals Fischer erwähnt. Auch bei Fisch, im Mittelalter eine wichtige Fastenspeise, war ’Fürkauf’ (d. h. Vorkauf, im Sinne von Aufkauf, Zwischenhandel) verboten. Auswärtige mussten ihren Fang also auf dem Markt anbieten. Gleiches galt für Augsburger Fischer, denn ambulanter Handel war untersagt. 1260 erwähnte Fischbänke (’scamnis piscium’) belegen, dass schon damals der Fischmarkt auf dem Platz zwischen St. Peter und dem Rathaus abgehalten wurde. Seit dem 14. Jahrhundert ist eine Qualitätskontrolle durch ’Fischgeschauer’ fassbar. Das Handwerk stand in enger Abhängigkeit vom Bischof, der Eigentümer aller Fischereirechte im Einzugsbereich der Stadt war. Die Verwaltung der bischöflichen Rechte, verbunden mit bestimmten richterlichen und polizeilichen Kompetenzen, war in einem Amt zusammengefasst, als dessen Inhaber 1316 der als ’very’ (= ’verg’?) bezeichnete ’fron fischer’ des Bischofs erscheint. Da Familiennamen der Führungsschicht des 13. Jahrhunderts z. T. von Ämtern abgeleitet waren, könnte die Verwaltung ursprünglich bei der 1260-1368 belegten Patrizierfamilie Piscator/Vischer gelegen haben. Die Fergen des 14. Jahrhunderts kamen aus dem Handwerk (vgl. Urbar 1316; 1372: Verg piscator). Nur sie konnten die Fischergerechtigkeit in den Banngewässern verleihen; durch Vertrag von 1429 waren sie aber an den Konsens der Zunft gebunden. Bereinigt wurde diese Situation unterschiedlicher Abhängigkeiten erst 1526, als die Fischerzunft vom Bischof das Fergenamt als Erbzinslehen erwarb. 1362, beim Zug gegen Zwingenberg, erscheinen die ’Vischer’ als voll entwickeltes Handwerk; ebenso die ’Floßleut’ (mit den Sägmüllern). Beide bildeten 1368 eine Sammelzunft, wobei die zahlenstärkeren Fischer namengebend waren. Erster Zunftmeister war wohl der als Siegler des zweiten Zunftbriefs genannte ’meister Chunrat der Segmüller’. Wie andere kleine Zünfte waren die Fischer anfänglich nur mit ihrem Zunftmeister im Kleinen Rat vertreten; einen weiteren Sitz hatten sie im Alten Rat. 1476 wurde ihnen ein zweiter Sitz im Kleinen Rat zugesprochen. Bei der Wahl der ’Zunftzwölfer’ ist ein Proporz der Handwerksrotten erkennbar, die Zunftmeisterwahl war frei. Insgesamt blieb die politische Bedeutung der Zunft marginal, was auch ihrer untergeordneten Rolle in der städtischen Wirtschaft entsprach: 1475 lag das Anschlagvermögen aller Zunftmitglieder (61 Männer, 3 Witwen) unter 3000 fl. Größere Vermögen erreichten nur Personen die als Unternehmer oder Kaufleute anzusprechen sind. So sicherte sich 1505 der Fischer Hans Pfefferlin (1504: 675 fl Anschlagvermögen) für 1400 fl das Recht zum Ausfischen des Dattenhauser Sees (Landkreis Dillingen). 1506 beteiligte sich der auch als Wirt belegte Fischer Sixt Pfefferlin (1510: 2450 fl Anschlagvermögen) an einem Konsortium, das für 9200 fl dann den gesamten See kaufte, um im großen Stil Fischzucht zu betreiben. Nach Aufhebung der Zunftverfassung erscheinen die Flößer und Sägmüller mit den Zimmerleuten assoziiert. Seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert ist ein starker Rückgang der Fischerzahlen zu beobachten (1472: 46; 1653: 40; 1701: 31; 1788: 9). Die Ursachen sind ungeklärt. Nicht auszuschließen ist eine Änderung der Konsumgewohnheiten, auch rückläufige Erträge der Flussfischerei (evt. durch Flussverbauungen, Wasserverschmutzung) könnten eine Rolle gespielt haben. Als die Innung 1862 aufgelöst wurde, gingen die Fischereirechte in den Privatbesitz der vier verbliebenen Fischer über.

Literatur:

Das Stadtbuch von Augsburg insbesondere das Stadtrecht vom Jahre 1276, 1872, 47 f., 163

Urkundenbuch der Stadt Augsburg 1, 1874, 2

Monumenta Boica 34 II, 405-406

Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert 5, 145, 168

Hans Wiedenmann, Die Fischereirechte des Augsburger Fischerhandwerks im Lech und an der Wertach und deren Nebenbächen in der Zeit von 1276-1806, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 41 (1915), 27-127.