Eidbuch

Autor: Dr. Wolfram Baer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Das 1583 fertiggestellte Eidbuch (Stadtarchiv Augsburg, Reichsstadt, Schätze 194a) ist ein wertvolles Dokument deutscher Renaissancekunst mit kolorierten Miniaturen, die Amt bzw. Gewerbe der zur Eidesleistung Verpflichteten (d. h. alle Einwohner, die das Bürgerrecht besaßen) charakterisieren. Der Augsburger Stadtsekretär Hans Lutzenberger aus Füssen schrieb es im Auftrag des Rates, während der Miniaturenmaler unbekannt ist (vielleicht Kaspar Brinner). Enthalten sind Eidformeln, strafrechtliche Bestimmungen, Mandate über die Einsetzung des Stadtregiments von 1548 sowie eine Liste der Ratsmitglieder. Ein späterer zweiter Teil enthält die Eidformeln seit dem Übergang der Stadt an Bayern (1806). Das Eidbuch ist ein Spiegel von Recht und Verfassung in Augsburg, aber auch von Wirtschaft, Technik und Kunst der Augsburger Bevölkerungsschichten.

Literatur:

H. Fehr, Das Stadtvolk im Spiegel des Augsburger Eidbuchs, in: Jahrbuch für Historische Volkskunde 1 (1924), 38-66.