Einnehmer

Autor: Prof. Dr. Rolf Kießling

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • 1466 im Zusammenhang mit einer Verfassungskrise aus dem bis dahin für die gesamten Finanzen zuständigen Baumeisteramt (Baumeister) ausgegliedertes Amt zur Überwachung der städtischen Einnahmen. Gemäß seiner Bedeutung wurde es von einem Patrizier und zwei Zünftlern besetzt. Mit der Verfassungsänderung von 1548 zum rein patrizischen Amt geworden, entwickelte es sich zur zentralen Finanzbehörde. Ihm unterstanden direkt Steuermeister und Ungelter sowie alle anderen Stadtgefälle einnehmenden Ämter (z. B. Getreideaufschlagamt, Taxieramt). Es führte die Stadthauptrechnung, das Einnehmerbuch, in dem die Bilanzen aller Ämter enthalten waren. Die Rechnungskontrolle lag beim Geheimen Rat.

Literatur:

Paul von Stetten, Beschreibung der Reichsstadt Augsburg, 1788, 49

Ingrid Bátori, Die Reichsstadt Augsburg im 18. Jahrhundert, 1969, 63

Katharina Sieh-Burens, Die Augsburger Stadtverfassung um 1500, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 77 (1983), 140

Bernd Roeck, Eine Stadt in Krieg und Frieden, 1989, 267

Hans Georg Kopp, Das Einnehmer- und Baumeisteramt Augsburgs im 16. Jahrhundert, Diss. Augsburg 1994.