Stadtherrschaft

Autor: Prof. Dr. Rolf Kießling

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Seit ottonisch-salischer Zeit ist Augsburg als Bischofsstadt anzusprechen, d. h. die Hoheit über die Stadt lag eindeutig beim jeweiligen Bischof; er bestimmte den Burggrafen (seit 1046/73), hatte die Münze (bestätigt 1061, Münzstätten) und das Marktrecht (1030) inne. Das erste Stadtrecht von 1156 fixierte darüber hinaus die Abhängigkeit des Vogts, das Zollregal (Zoll) und die Wehrhoheit sowie den Michaelizins als Abgabe von den Hofstellen. Die bischöfliche Stadtherrschaft wurde in der Folgezeit von seiten des Reiches wie der Bürgerschaft in Frage gestellt. Mit der Übernahme der Vogtei durch den König (1168, endgültig 1276) war eine zwischen Bischof und König geteilte Stadtherrschaft gegeben. In Anlehnung der sich bildenden Bürgergemeinde im 13. Jahrhundert (1234 Siegel, 1257 Rat, 1260 Rathaus, 1266 Stadtpfleger) an den Kaiser (1231, 1241 Reichssteuer) und unter Ausnützung der finanziellen Stärke gelang es der Bürgerschaft, dem Bischof eine Reihe von stadtherrlichen Rechten zu entreißen: 1251 das Besteuerungsrecht und die Wehrhoheit, 1251 und 1270 das Ungeld, 1259 den Zoll, 1262 das Burggrafenamt auf Zeit, 1270 den Judenschutz, 1272 die Münze auf Zeit. Der Weg zur städtischen Autonomie unter dem Schutz des Reiches (Reichsstadt) bewirkte eine Einschränkung der Kompetenzen des bischöflichen Burggrafen durch den Rat, die Einflussnahme auf die Münzprägung und die Besetzung des Münzmeisteramts, die Festlegung der Zölle sowie das allgemeine Recht zur Ungelderhebung im Laufe des 14./15. Jahrhunderts und reduzierte die Herrschaftsgewalt des Bischofs räumlich auf den Bezirk um den Dom. Trotz vielfacher Streitigkeiten um Einzelrechte und des von Bischof Peter von Schaumberg initiierten Versuchs, die Rechtssituation zu seinen Gunsten zurückzuschrauben, gelang es den Bischöfen nicht, die ehemalige stadtherrliche Position wiederzugewinnen. Restbestände hochstiftischer Rechte blieben jedoch bis zur Säkularisation erhalten.

Literatur:

Joseph Zeller, Das Augsburger Burggrafenamt, in: Archiv für die Geschichte des Hochstifts Augsburg 5 (1916/19), 321-410

Klaus Hefele, Studien zum hochmittelalterlichen Stadttypus der Bischofsstadt in Oberdeutschland, Diss. München 1969

Gisela Möncke, Bischofsstadt und Reichsstadt, Diss. Berlin 1971

Rolf Kießling, Bürgerliche Gesellschaft und Kirche in Augsburg im Spätmittelalter, 1971, 24-31, 53-70

Detlev Schröder, Stadt Augsburg, 1975, 53-80

Geschichte der Stadt Augsburg von der Römerzeit bis zur Gegenwart, 21985, 121-127 (Georg Kreuzer), 132-140, 146-150 (Wolfram Baer)

Wolfgang Wüst, Augsburger Bürgerschaft, Domkapitel und Fürstbischöfe im 17. und 18. Jahrhundert, in: Stadt und Bischof, 1988, 65-95.