Straßenbauamt Augsburg

(Holbeinstraße 10)

Autor: Dr. Gerhard Hetzer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Die Straßenbauämter entstanden aus der Trennung der Bereiche des staatlichen Tief- und Wasserbaus von der Hochbauverwaltung (Hochbauamt). Der Zuständigkeitsbereich des seit 1.4.1872 tätigen Straßen- und Flussbauamtes Augsburg reichte in Mittelschwaben bis Kaufbeuren und Wertingen. Daneben amtierte 1872-1879 in Augsburg das Straßen- und Flussbauamt Friedberg mit Betreuungsgebiet im westlichen Oberbayern. An seine Stelle trat eine entsprechende Behörde in Neuburg/Do. (bis 1936). 1902 bzw. 1909 wurde der Wasserbau-Bereich durch Gründung der Kulturbauämter (heute: Wasserwirtschaftsämter) aus der Zuständigkeit der Straßen- und Flussbauämter herausgelöst. Der alte Behördenname blieb jedoch bis März 1954 bestehen. Seitdem gilt die Bezeichnung Straßenbauamt Augsburg. Im April 1944 wurde der Landkreis Friedberg dem Sprengel des Straßen- und Flussbauamtes Augsburg zugewiesen. Die seit August 1972 gültige Behördengliederung weist dem Straßenbauamt Augsburg die Stadt Augsburg und die Landkrreise Aichach-Friedberg, Augsburg und Donau-Ries als Betreuungsgebiet zu.

Literatur:

RBl Bayern 1872, 376, 979

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1944, 20

1972, 259

Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, 1983, 63-65.