Rechtsanwaltskammer Augsburg

Autor: Dr. Gerhard Hettinger

Stand/Quelle/Datum: 28.9.2009

  • Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Augsburg bestand als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 1.10.1879 bis 1936. Die amtlichen Unterlagen sind verschollen. Vor 1879 gab es in Bayern nur königliche Advokaten in einer beamtenähnlichen Stellung. 1870 waren es insgesamt rund 360 Advokaten, in Augsburg 14. Ausgebildete Juristen mussten vor ihrer Berufung als ‚Advokat-Konzipient’ oder als Gerichtsschreiber Dienst tun. Die starken Bestrebungen im 19. Jahrhundert, eine reichseinheitliche frei zugängliche Rechtsanwaltschaft mit unabhängigen Berufsträgern und Selbstverwaltungsrecht zu schaffen, mündeten in die Rechtsanwaltsordnung von 1878, die zusammen mit dem Gerichtsverfassungsgesetz und den Prozessordnungen am 1.10.1879 in Kraft trat. Treibende Kraft war dabei auch der Augsburger Akvokat und Reichstagsabgeordnete Joseph Völk, ein führender Kopf der nationalliberalen Partei in Bayern.

    Die Rechtsanwaltsordnung brachte die Freiheit von staatlicher Bevormundung, die reichseinheitliche Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, die Berechtigung, sich als Rechtsanwalt ohne Bedürfnisprüfung niederzulassen, sobald die Befähigung zum Richteramt erworben war und die berufliche Selbstverwaltung: Kraft Gesetzes entstand in jedem Oberlandesgerichtsbezirk eine RAK, so auch im OLG-Bezirk Augsburg. Die Kammer bestand aus den im Gerichtsbezirk ansässigen Anwälten. Der Vorstand hatte mit hoheitlichen Mitteln öffentliche Aufgaben zu erfüllen, insbesondere die berufliche Aufsicht über die Mitglieder mit Disziplinargewalt und die Ehrengerichtsbarkeit wahrzunehmen.

    Am 23.10.1879 trat in Augsburg als erste der bayerischen Kammern die Kammerversammlung zur Wahl des neunköpfigen Vorstands zusammen. 46 Mitglieder hatten sich eingefunden. Vorstandsvorsitzender wurde Völk. Der Vorstand wurde in der Folgezeit im vierjährigen Turnus neu gewählt. Bei Auflösung des Oberlandesgerichts Augsburg 1931 blieb die Kammer dank einer Gesetzesnovelle vom 22.5.1910, die eine zweite Kammer im OLG-Bezirk ermöglichte, bestehen. Der letzte frei gewählte Vorstandsvorsitzende vor 1933 war Geheimrat Sand. Mit der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten setzte die Demontage der Freien Advokatur und der Selbstverwaltung der Anwaltschaft schlagartig ein. Schon am 27.3.1933 wurde der Kammervorstand mit sofortiger Wirkung aufgelöst und an seine Stelle ein Kommissar gesetzt. Unter Missachtung der Anordnung führte der kommissarisch eingesetzte Justizrat Böhm II allerdings am 28.4.1933 noch Wahlen durch. Kommunisten und Rechtsanwälte jüdischer Abstammung wurden nach und nach aus dem Beruf geworfen. Die Organisation der Kammer wurde ‚gleichgeschaltet’.

    Mit der Rechtsanwaltsordnung von 1936 verlor die Kammer ihre Rechtspersönlichkeit samt dem Selbstverwaltungsrecht. Sie war nur noch weisungsgebundene Behörde der Reichsrechtsanwaltskammer, in deren Vermögen auch dasjenige der Kammer Augsburg überging. Der bisherige Vorsitzende erhielt den Titel ‚Präsident’. Die Zulassung zur Anwaltschaft wurde wieder von einer Bedürfnisprüfung, nunmehr nach weltanschaulichen Gesichtspunkten, abhängig. Wirtschaftlich ging es dabei der Anwaltschaft immer schlechter. Nach Kriegsende 1945 rief die US-Besatzungsmacht die ‚RAK Augsburg im OLG-Bezirk München’ wieder ins Leben. Die Mitgliedschaft in der Kammer und deren Verwaltung gingen aber schon mit der Neuregelung in Bayern 1946 auf die RAK München über. Dabei blieb es auch nach Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1.8.1959.

Literatur:

Rudolf von Gneist, Freie Advokatur, 1867

Reichsgesetzblatt 1878

1910

1935

Augsburger Abendzeitung 1879 Nr. 294

1893 Nr. 246-251

Werner Kalsbach, Standesrecht des Rechtsanwalts, 1956

Bundesgesetzblatt I 1959

Robert Heinrich,100 Jahre Rechtsanwaltskammer München, 1979

Hans Merkel, Der Anwalt in Wandel der Zeit, in: Hundert Jahre Rechtsanwaltskammern, 1981, 43-55

Fritz Ostler, Die deutschen Rechtsanwälte 1871-1971, 21982

Albrecht Schaich, Zum Geschäftskreis der Anwaltsvertretungen damals und heute, in: Über Rechtsanwaltschaft, Gericht und Recht, 1983, 143-152

Gerhard Hartstang, Anwaltsrecht, 1991

Martin Henssler / Hanns Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 22004

Gerhard Hettinger, Vom Standesrecht zum Berufsrecht, in: Festschrift zum 125-jährigen Bestehen der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, 2004, 43-63

Reinhard Weber, Das Schicksal der jüdischen Rechtsanwälte in Bayern nach 1933, 2006.