Naturschutz

Autoren: Frankvon Römer, Prof. Dr. Hermann Oblinger

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Die technisch-zivilisatorische Entwicklung und ihre Folgen für Naturhaushalt und Landschaft riefen um 1900 die Natur- und Heimatschutzbewegung ins Leben. Das mehrfach ergänzte Bayerische Naturschutzgesetz von 1973 enthält über die Schutzbestimmungen hinaus zahlreiche Regelungen zur Pflege und Gestaltung der Landschaft. Seit 1984 sind die Ziele des Naturschutzes Bestandteil der bayerischen Verfassung (Art. 141). Der Vollzug der Naturschutzgesetze ist Aufgabe des Staates. Das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen ist oberste, die Regierung von Schwaben höhere, die Stadt Augsburg als Kreisverwaltungsbehörde untere Naturschutzbehörde (zuständig ist das Amt für Grünordnung und Naturschutz). Der fachlichen Beratung dient ein fünf Mitglieder starker Naturschutzbeirat. Die Einhaltung naturschutzrechtlicher Bestimmungen kontrolliert die ehrenamtlich tätige Naturschutzwacht. Darüber hinaus engagieren sich private Naturschutzvereine und Aktionsgruppen. Im Stadtgebiet liegen das Naturschutzgebiet Stadtwald (2167 ha), das das gesamte Trinkwasserschutzgebiet Augsburgs einschließt, fünf Landschaftsschutzgebiete (Gögginger Wäldchen, Kuhsee und östliche Uferschutzstreifen, Lechauen nördlich von Augsburg, Wertachauen zwischen Inningen und Göggingen, Wittelsbacher Park) und zahlreiche geschützte Landschaftsbestandteile (z. B. Kurpark Göggingen). Eingeschlossen sind die unter Botanikern gerühmte ’Königsbrunner Heide’ mit über 2000 Sumpfgladiolen, zahlreichen Graslilien, Alpenpflanzen, mehreren Orchideenarten etc. und die ’Firnhaber Heide’ (15 ha) mit z. T. seltener Schotter-Heide-Flora und -Fauna. Letzere stellt innerhalb des Naturraums ’Unteres Lechgries’ einen Stützpunkt der Vegetationsbrücke zwischen Alpen und Alb dar. Seit 1989 sorgt eine Baumschutzverordnung für die Erhaltung der ökologisch wertvollen Baumbestände. Der Bergheimer Wald ist Bestandteil des Naturparks Augsburg – Westliche Wälder. Zielsetzungen des Naturschutzes finden ihren Niederschlag im Flächennutzungs- und im Landschaftsplan.

Literatur:

Fritz Hiemeyer, in: Berichte des Naturwissenschaftlichen Vereins für Schwaben 84 (1980) - 94 (1990)

Bäume im Lebensraum Stadt, 1993.